4. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2018 bestätigten Rechtsanwältin B.________ namens der Klägerin und Rechtsanwalt D.________ namens der Beklagten die gestellten Rechtsbegehren (pag. 76). Die Beweisverfügung erging (pag. 77 und 89 ff.) und es fanden die Parteibefragungen mit F.________ (Klägerin, pag. 78 ff.) und G.________ (Beklagte, pag. 82 ff.) statt. Im Anschluss an die Schlussvorträge (pag. 85 ff.) fand die Entscheidberatung statt. Die Parteien verzichteten auf die Teilnahme (pag. 87). Das Dispositiv wurde den Parteien am 17. Mai 2018 zugestellt (pag. 97 f.). II. Formelles