3. Die Beklagte reichte am 28. Dezember 2017 (Eingang beim Handelsgericht des Kantons Bern am 29. Dezember 2017) ihre Klageantwort ein. Sie stellte folgende Rechtsbegehren (pag. 52 ff.): 1. Die Rechtsbegehren der Klägerin seien vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin.