3161-15-1 und 3161-15-2 dahin gehend zu berichtigen, dass die Klägerin als alleinige Eigentümerin eingetragen wird (Grundbuchberichtigungsklage). Subeventualiter: 4. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin einen Betrag in Höhe von CHF 60ꞌ000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 10. April 2017 zu bezahlen. 5. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Seeland (Dienststelle Seeland) sei gerichtlich aufzuheben. unter Kosten- und Entschädigungsfolge