Mit ihrem Gesuch wollte die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin zur Edition eines Rahmenvertrags verpflichten lassen. Ihrer Ansicht nach wurde dieser durch den zwischen den Parteien abgeschlossenen Werkvertrag zum Vertragsbestandteil erklärt. Die Gesuchstellerin erhoffte sich, aus dem fraglichen Rahmenvertrag nähere Erkenntnisse zu den zwischen den Parteien geltenden vertraglichen Bestimmungen zu gewinnen. Auch im ordentlichen Verfahren hat die Gesuchstellerin (dort: Klägerin) die Edition des fraglichen Rahmenvertrags beantragt. Ihrer Ansicht nach duldet dessen Herausgabe aber keinen Aufschub, da sie u.a. im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels zum Rahmenvertrag Stellung nehmen möchte.