Regeste:  Art. 158 ZPO  Der Gesetzgeber hatte mit der Formulierung «schutzwürdiges Interesse» in dieser Bestimmung die Abklärung der Beweis- und Prozessaussichten im Visier. Es geht darum, aussichtslose Prozesse zu vermeiden. Diese Möglichkeit entfällt jedoch vorliegend angesichts des bereits hängigen Hauptverfahrens (E. 16–20).  Es wäre vorliegend Sache der Gesuchstellerin gewesen, im Einzelnen substantiiert zu behaupten, inwiefern das zu edierende Dokument in Bezug auf materiellrechtliche Ansprüche relevant sein soll (E. 21–26).  Das Begehren wurde abgewiesen.