13 26.11.6 Damit hat die Beklagte den Beweis des rechtserhaltenden Gebrauchs der strittigen Marken in der Schweiz nicht erbracht und die Klage ist damit gutzuheissen. VI. Kosten (…) 14 Das Handelsgericht entscheidet: 1. Es wird festgestellt, dass der Schweizer Anteil der Internationalen Registrierung Nr. ________ „E.________ (fig.)“ nichtig ist. 2. Es wird festgestellt, dass der Schweizer Anteil der Internationalen Registrierung Nr. ________ „E.________ (fig.)“ nichtig ist.