Weiter bestreitet die Beklagte nicht, dass ihre Websites in keiner Schweizer Landessprache, sondern nur auf Slowenisch und Englisch verfügbar sind (Klageantwort Rz. 20, pag. 53). Es wird nicht geltend gemacht, dass die Homepage Angaben über die Erbringung von Dienstleistungen in der Schweiz enthält oder dass Schweizer Kunden auf andere Weise angesprochen würden. Kommt hinzu, dass die Dienstleistungen der Beklagten nicht über das Internet bestellt werden können und der Zugang zu den Online-Dienstleistungen nur denjenigen Kunden offensteht, die in Slowenien bereits ein Konto bei der Beklagten eröffnet haben.