119). Trotzdem ist aber in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass weder KAB 4a (Aufstellung Kreditkartenkunden) noch KAB 6 (Aufstellung Kontoinhaber) zeitliche Anhaltspunkte enthalten, womit unklar bleibt, ob sich die Aufstellungen tatsächlich und vollumfänglich auf den vorliegend interessierenden Zeitraum von fünf Jahren vor Geltendmachung des Nichtgebrauchs (22. November 2010 bis 23. November 2015; vgl. hierzu oben Rz. 23.2) beziehen.