Die Beklagte ist eine slowenische Bank, welche per Ende 2015 1 248 Mitarbeiter beschäftigte (KAB 12). Es ist unstrittig, dass die Beklagte keine Zweigniederlassung oder Vertretung in der Schweiz hat und hier auch keine Angestellten beschäftigt (vgl. oben Rz. 15; vgl. auch die Parteibefragung pag. 122 Z. 26 ff.). Weiter hat die Parteibefragung der Beklagten ergeben, dass diese die Geschäfte von Slowenien aus führt (pag. 122 Z. 27). Bei einem Grossteil der Kunden der Beklagten in der Schweiz handelt es sich um slowenische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz (Duplik Rz.