Der Beurteilung einer minimalen Marktbearbeitung ist eine relative Betrachtung zugrunde zu legen. Die Marktbearbeitung kann in verhältnismässig geringem Umfang erfolgen, soweit darin ein dauerhaftes und nicht bloss ein vorübergehendes Angebot zum Ausdruck kommt. Entsprechend richtet sich der ernsthafte Markengebrauch nach den branchenüblichen Gepflogenheiten eines wirtschaftlich sinnvollen Handelns unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Dauer des Gebrauchs sowie den besonderen Umständen des Einzelfalls wie Grösse und Struktur des in Frage stehenden Unternehmens (VOLKEN, a.a.O., N. 85 zu Art.