1337 und 1343). Als ausreichend anzuerkennen sind dabei auch einfachste Massnahmen, wie sie auch vom schwächsten Marktteilnehmer erwartet werden können, wie beispielsweise ein ständiges Verkaufsgeschäft, ein periodisch erscheinender Katalog oder die Zusammenarbeit mit einem Vertriebspartner. Demjenigen Markeneigentümer hingegen, welcher selbst diesen Aufwand scheut und einfach passiv auf Zufallsbestellungen hofft, fehlt eine ernsthafte Gebrauchsabsicht (MARBACH, a.a.O., Rz. 1343). 26.5.3 Der Beurteilung einer minimalen Marktbearbeitung ist eine relative Betrachtung zugrunde zu legen.