Markenmässiger Gebrauch als Kennzeichen 26.3.1 Rechtserhaltend ist nur ein funktionsgerechter Gebrauch der Marke als Kennzeichen von Waren oder Dienstleistungen (MARBACH, a.a.O., Rz. 1305). 26.3.2 Der erforderliche funktionelle Zusammenhang kann auch durch die Verwendung der Marke in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Rechnungen oder Werbematerialien hergestellt werden (VOLKEN, a.a.O., N. 8 zu Art. 11 MSchG; WANG, a.a.O., N. 10 zu Art. 11 MSchG; MARBACH, a.a.O., Rz. 1309).