130 III 321 E. 3.3). Nicht ausreichend zur Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs ist dagegen «une simple allégation» (Urteil des Bundesgerichts 4A_253/2008 vom 14. Oktober 2008 E. 4.1). 25.3 Die Beklagte ist der Auffassung, es gelinge der Klägerin nicht, den Nichtgebrauch der Marken durch die Beklagte glaubhaft zu machen. Sie macht insbesondere geltend, dass die Gebrauchsrecherche und die Kurzrecherche ungeeignet seien, den Nichtgebrauch glaubhaft zu machen, da es sich dabei um blosse Parteibehauptungen handle (Klageantwort Rz. 9, pag. 50 und Rz. 14, pag.