15. Die Beklagte ist eine Bank nach slowenischem Recht mit Sitz in H.________ (Klage Rz. 4, pag. 4; Klageantwort Rz. 4, pag. 49), welche keine Zweigniederlassung oder Vertretung in der Schweiz hat und hier auch kein Personal beschäftigt (Klage Rz. 39 und 41, pag. 16; Klageantwort Rz. 38, pag. 58). Die Beklagte verfügt über keine Bewilligung der FINMA, wobei zwischen den Parteien strittig ist, ob sie auch ohne solche Bewilligung ihre Marken in der Schweiz für die Erbringung und Bewerbung von Bankendienstleistungen verwenden darf (Klage Rz. 41, pag. 16; Klageantwort Rz. 38, pag. 58; KB 9).