5. Die Hauptverhandlung fand am 22. Februar 2017 statt (pag. 117 ff.). 5.1 Im Rahmen ihrer Parteivorträge bestätigten beide Parteien die gestellten Rechtsbegehren (pag. 118, 120, 125 und 126). 5.2 Anlässlich der Hauptverhandlung wurde eine Parteibefragung mit der Beklagten durchgeführt (pag. 122 ff.). Auf eine Einvernahme mit einem Organ der Klägerin wurde im Einverständnis mit den Parteien verzichtet (pag. 121). 5.3 Seitens der Parteien wurden danach keine Beweisanträge mehr aufrechterhalten (pag. 125). 2 II. Formelles