Anders als die Beklagte dies in der Kostennote ohne nähere Ausführungen behauptet, waren vorliegend, jedenfalls im gegenwärtigen Stadium des Prozesses, keine besonders komplizierten Sachverhalts- oder Rechtsfragen zu klären. Insgesamt resultiert eine Tarifrahmenausschöpfung von 50% und somit ein Honorar von aufgerundet CHF 22‘000.00 ((35‘400-7‘900)*0.5+7‘900). 18.4 Die geltend gemachten Kanzleiauslagen von CHF 1‘200.00 erscheinen angesichts des beachtlichen Umfangs der eingereichten Klageantwortbeilagen als plausibel.