7.2 Zur Höhe der Vergütung vertreten die Parteien folgende Standpunkte: 7.2.1 Nach der Ansicht des Klägers sei die Höhe der Vergütung nicht geregelt worden, weshalb der Branchentarif («GU-Tarif») anzuwenden sei. Da ihm die hierfür relevanten Daten nicht bekannt seien, könne er die Klage nicht beziffern. Die Beklagte habe zunächst die erforderlichen Grundlagen zu liefern. Anschliessend sei eine Expertise zu erstellen. Im Einzelnen: - Während den Vertragsverhandlungen sei zwar «die Rede davon gewesen», dass die Beklagte ca. 20% der Einnahmen behalte und ca. 80% an den Kläger weiterleite.