7. 7.1 Zwischen den Parteien ist unbestritten, dass in § 4.1 des «Vertrags für Vertragsfahrer» (KB 2) zur Vergütung des Vertragsfahrers (Klägers) Folgendes geregelt ist: «Der Vertragsfahrer nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche ihm unter diesem Vertrag zugewiesenen nationalen Transportaufträge auf Seiten [der Beklagten] elektronisch disponiert werden und [die Beklagte] ihm auf dieser Datenbasis allmonatlich direkt eine Transportgutschrift erstellt. Insoweit entfällt die Abrechnungspflicht des Vertragsfahrers. Im internationalen Verkehr erfolgt die Abrechnung basierend auf Kilometeransätzen oder Tageseinsatzpauschalen.»