42. Die Klägerin hat dem Beklagten für das Verfahren vor Handelsgericht zudem antragsgemäss eine Parteientschädigung auszurichten. Zur Bestimmung der Höhe der Parteientschädigung wird der Rechtsvertreterin des Beklagten, Fürsprecherin D.________, Gelegenheit gegeben, innert 10 Tagen ihre Kostennote einzureichen. 10 Das Handelsgericht entscheidet: 1. Die Klage wird abgewiesen.