31. 31.1 Das Bundegericht hat sich im Jahr 2007, d.h. noch vor Inkrafttreten der Schweizerischen ZPO, mit der Problematik der Verjährungsunterbrechung durch die Einreichung eines Sühnebegehrens bei der sachlich unzuständigen Behörde befasst (BGE 132 V 404 = Pra 96 [2007] Nr. 145). Konkret ging es um die Frage der Unterbrechung der Verjährung einer Klage auf Rückerstattung von nicht geschuldeten Versicherungsleistungen. Der Kläger leitete – analog dem vorliegenden Fall – ein Sühnebegehren beim Gemeinderichter ein, anstatt direkt beim einzig zuständigen kantonalen Versicherungsgericht Klage zu erheben. Das Bundesgericht hielt in sei-