Die Schlichtungsbehörde Oberland hat das Verfahren ordentlich mit einer Schlichtungsverhandlung durchgeführt und das Schlichtungsverfahren durch Ausstellung einer Klagebewilligung am 1. September 2016 abgeschlossen. Die Parteien haben anlässlich der Schlichtungsverhandlung die Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde nicht bestritten. Es ist kein Nichteintretensentscheid durch die Schlichtungsbehörde ergangen. Die Parteien sind sich jedoch (mittlerweile) einig, dass es sich vorliegend um eine handelsrechtliche Streitigkeit handelt und in solchen Fällen kein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist.