21. Unbestritten ist weiter, dass das Schlichtungsgesuch am 20. Juni 2016 (Datum der Postaufgabe; siehe Verfügung der Schlichtungsbehörde Oberland vom 23. Juni 2016, Ziff. 2, in den Vorakten sowie den Vermerk im Protokoll der Schlichtungsverhandlung vom 1. September 2016, KB 2) und somit vor Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist eingereicht wurde. Die Schlichtungsbehörde Oberland hat das Verfahren ordentlich mit einer Schlichtungsverhandlung durchgeführt und das Schlichtungsverfahren durch Ausstellung einer Klagebewilligung am 1. September 2016 abgeschlossen.