Aus dem eingereichten Lizenzmaterial der Gesuchstellerin sowie dem Lernprogramm der Gesuchsgegnerin ist ersichtlich, dass die Gesuchsgegnerin das Arbeitsergebnis der Gesuchstellerin nicht eins zu eins kopierte. Vielmehr wurden die von der Gesuchstellerin entwickelten Fragen und Antworten von der Gesuchsgegnerin in einem eigenen Produkt umgesetzt. So stimmt beispielsweise die Reihenfolge der Antworten nicht überein. Dass die Bilder zumindest bearbeitet wurden, wird von der Gesuchstellerin nicht bestritten und ist offensichtlich. Die Gesuchsgegnerin macht denn auch einen relativ erheblichen eigenen Aufwand (CHF 270‘000, pag.