Das Lizenzmaterial der Gesuchstellerin befindet sich auf der dem Gericht eingereichten CD-Rom. Es handelt sich dabei um eine Excel- Tabelle mit Fragen und Antworten, einen Ordner mit den einzelnen Bildern sowie einer Anleitung, wie die Fragen und Bilder zusammengestellt werden können. Dabei handelt es sich nicht um eine fertige Lernsoftware. Vielmehr stellt das Lizenzmaterial der Gesuchstellerin das Grundlagenmaterial dar, aus welchem Dritte ihre Lernsoftwares entwickeln. Selbst die Gesuchstellerin sagt, die Lizenznehmer würden ihr Material „in eigene Softwarelösungen integrieren“ (pag.