[…] 21.3. Ein Schutzanspruch gemäss Art. 5 lit. c UWG besteht nur, wenn ein marktreifes Arbeitsergebnis ohne angemessenen Eigenaufwand reproduziert und verwertet wird. Nachahmungen sind gerade nicht geschützt, vielmehr sind nur Kopien erfasst, welche die identische Übernahme ermöglichen (SIMONE BRAUCHBAR BIRKHÄUSER, a.a.O., N 33 zu Art. 5 UWG). Vorliegend macht die Gesuchstellerin nicht glaubhaft, dass ihre Zusammenstellung der Fragen zur Theorieprüfung für […] ein marktreifes Produkt darstellt.