HG 15 12, publiziert August 2015 Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Bern vom 8. Juni 2015 Oberrichter Greiner (Präsident) Gerichtsschreiber Kind im Verfahren um Erlass vorsorglicher Massnahmen (Bauhandwerkerpfandrechte) A GmbH vertreten durch Rechtsanwalt X Gesuchstellerin gegen B AG Gesuchsgegnerin/Streitverkünderin C AG vertreten durch Rechtsanwalt Y Streitberufene, den Prozess für die Gesuchsgegnerin führend