Inhaltlich geht es um angeblich mangelhafte Storen, die im – rund vier Jahre vor Einreichung des Gesuchs abgenommenen – Neubau der Gesuchstellerin eingebaut worden sind. Die Gesuchsgegnerinnen ebenso wie die Streitberufene waren in unterschiedlichen Rollen mehr oder minder stark am Einbau dieser Storen beteiligt resp. für diese verantwortlich (z.B. als Storenlieferant und -monteur oder als Architekt des Neubaus). Auszug aus den Erwägungen: […] 4. Die beantragte vorsorgliche Beweisführung wird zugelassen, soweit die Gesuchsgegnerinnen 1, 2 und 4 bezüglich der Situation im Obergeschoss betreffend.