Regeste:  Art. 158 ZPO: Voraussetzungen für eine vorsorgliche Beweisführung. Eine Abstützung auf Art. 367 Abs. 2 OR (Anspruch auf Expertise beim Werkvertrag) als einschlägige Bestimmung i.S.v. Art. 158 Abs. 1 Bst. a ZPO wird vorliegend verneint, da Art. 367 Abs. 2 OR einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Werkablieferung und Prüfung voraussetzt und jedenfalls die (i.d.R. vertraglich gem. SIA-Normen auf zwei Jahre verlängerte) Prüfund Rügefrist für offene Mängel noch nicht abgelaufen sein darf. Geprüft wird weiter die Glaubhaftmachung eines schutzwürdigen Interesses gemäss Art. 158 Abs. 1 Bst. b ZPO, wobei dieses teilweise bejaht, teilweise verneint wird.