2. Die Gerichtskosten für das vorliegende Verfahren werden auf CHF 68‘772.65 festgesetzt und der Klägerin auferlegt. Die Gerichtskosten werden mit den von der Klägerin geleisteten Vorschüssen von CHF 64‘000.00 verrechnet. Die Klägerin wird verurteilt, dem Gericht CHF 4‘772.65 nachzuzahlen. 3. Die Klägerin hat der Beklagten deren Anteil von CHF 4‘600.00 an den Gerichtskosten des Verfahrens betreffend vorsorgliche Beweisführung vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich (Geschäfts-Nr. xxx.________) zurückzuerstatten. 4. Die Klägerin hat der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 90‘887.35 zu bezahlen.