_) sind somit bei den Aufwendungen im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen. Der überdurchschnittliche Zeitaufwand für das vorliegende Verfahren wurde bereits bei der vollen Ausschöpfung des Kostenrahmens berücksichtigt. Unter Berücksichtigung des Verfahrens vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich, dem (aufgrund der Einholung des Gutachtens und der schriftlichen Auskunft