158 ZPO durch (Geschäfts-Nr. xxx.________). Im Rahmen dieses Verfahrens holte das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Gutachten zum Terrainverlauf um das Flugsicherungszentrum der Klägerin ein, dargestellt in einem dreidimensionalen Höhenmodell. In seiner abschliessenden Verfügung vom 3. Mai 2013 (Beilage 5 zur Kostennote der Beklagten) setzte es die Gerichtsgebühr auf CHF 13‘800.00 fest (Disposi- tiv-Ziff. 2) und auferlegte die Gebühr zu zwei Dritteln der Klägerin und zu einem