33 wäre zudem gerichtsnotorisch mit Aufwand, Zeitverzögerung und Kosten verbunden gewesen. So hätte die Anhebung der Höhenkote nach den Aussagen von H.________ etwa Aufschüttungen bedingt und eine Pfählung (pag. 793 f. Zeilen 270-284). Es ist zwar nicht bewiesen, dass eine Pfählung tatsächlich notwendig gewesen wäre, aber jedenfalls wären weitere statische Berechnungen erforderlich gewesen. Für die Festlegung der Höhenkote war eine ganze Reihe von Kriterien einzubeziehen: So wurden nach Aussage von H.________