Es kann offenbleiben, ob diese Regelung auch für Planungsmängel gilt (dies hat das Bundesgericht bei Anwendung einer fast deckungsgleichen Klausel verneint und die gesetzliche Regelung angewendet; Urteile 4A_53/2012 vom 31. Juli 2012 E. 5 und 4A_55/2012 vom 31. Juli 2012 E. 6) und falls nein, ob die Klägerin zuerst den behaupteten Planungsmangel oder zuerst den behaupteten Mangel des Bauwerks entdeckt hat (vgl. zur Folge davon die soeben zitierten Erwägungen des Bundesgerichts).