Zweitens beziehen sich die Berechnungen der Folgen eines Hochwassers HQ300 ja gerade auf die Abflussspitze, mithin auf die Maximalwassermenge, die abfliessen muss (vgl. soeben E. 38.16). Wenn die Berechnungen mithin schon auf der maximal möglichen Wassermenge beruhen, dann ist bereits in den Berechnungen eine Sicherheitsmarge enthalten und eine zusätzliche Sicherheitsmarge überflüssig. 38.18 Fazit Kausalzusammenhang: In Würdigung der Beweise kommt das Handelsgericht zum Schluss, dass es am hypothetischen Kausalzusammenhang zwischen der von der Klägerin behaupteten Vertragsverletzung und dem geltend gemachten Schaden fehlt.