Im Bauwesen sind allgemein bei Vorliegen formeller Schwellen als Vorgabe diese einzuhalten, ohne dass überall eine (womöglich noch mit höheren Kosten verbundene) Sicherheitsmarge hinzuzurechnen ist; würde die Einhaltung der Vorgabe nicht ausreichen, so wäre die Vorgabe mangelhaft berechnet und wäre diese hinaufzusetzen. Zweitens beziehen sich die Berechnungen der Folgen eines Hochwassers HQ300 ja gerade auf die Abflussspitze, mithin auf die Maximalwassermenge, die abfliessen muss (vgl. soeben E. 38.16).