AWEL, S. 3 Frage 7 [pag. 444]). Es bestand damals indessen eine Wegleitung des Bundesamts für Wasser und Geologie zum «Hochwasserschutz an Fliessgewässern» (AB 8). Die Wegleitung enthält auf S. 17 eine Schutzzielmatrix, in welcher für verschiedene Objektkategorien die entsprechenden Schutzziele (Schutz gegen Hochwasser HQxxx) definiert sind. Danach soll für Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung bis zu einem Hochwasser HQ50 ein vollständiger Schutz angestrebt werden, bei Industrieanlagen bis zu einem Hochwasser HQ100.