Das AWEL beantwortete diese Frage wie folgt: «Es wäre die Auskunft erteilt worden, dass das Abflussprofil im Bach S.________ genügt, um ein nach damaligem Schutzziel massgebendes Hochwasser (HQ50, Hochwasser mit fünfzigjährlicher Eintretenswahrscheinlichkeit) abzuleiten.». 38.6 Zum für das ANZ massgebenden Schutzziel hätte das AWEL zum damaligen Zeitpunkt nach eigenen Angaben keine Auskunft erteilt (vgl. Verfügung vom 27. März 2017, Frage 7 der Beklagten [pag. 415] und schriftliche Auskunft AWEL, S. 3 Frage 7 [pag.