Ist davon auszugehen, dass das AWEL der Bauherrschaft (oder deren Planer) bereits damals die Auskunft gegeben hätte, dass es sich beim ANZ um ein ‹Sonderobjekt› handelt, das einen höheren Schutz erfordert, als dies im Allgemeinen für Siedlungen und Infrastrukturanlagen üblich ist, namentlich einen Schutz gegen Hochwasserereignisse von dreihundertjährlicher Wahrscheinlichkeit (HQ300)?». Das AWEL beantwortete die Frage in seiner schriftlichen Auskunft wie folgt: «Nein, diese Auskunft wäre nicht erteilt worden. In der damaligen Praxis wurde noch keine Unterscheidung zwischen Sonderobjekten und anderen Objekten getroffen.