Als Beispiel für eine betriebliche Risikovorgabe sei auch die Aussage des Zeugen F.________ erwähnt, wonach die sensiblen Räume in die Mitte des Gebäudes gelegt worden seien, um sie vor Beschuss zu schützen (Protokoll vom 18. September 2018, pag. 757 Zeilen 48-52). Schliesslich war es auch eine Anforderung der «TPL-Betrieb», die Verbindungstüre zwischen der Haustechnikzentrale und dem Parkgeschoss im Untergeschoss des Gebäudes A (neu) in einer wasserdichten Ausführung vorzusehen (AB 27 S. 1 oben; Änderungsantrag der Klägerin aus dem Jahr 2004).