Je geringer ein Hochwasserrisiko aber ist, desto eher liegt es im Verantwortungsbereich der Bauherrin, ein höheres Schutzziel zu definieren, wenn sie ein solches wünscht. Ist das Risiko z.B. sehr klein, wünscht die Bauherrin aber einen Schutz gar gegen ein Extremsthochwasser (EEQ), so ist es ihre Aufgabe, ein entsprechendes Schutzziel zu definieren und bekanntzugeben; tut sie dies nicht, ist für die Planer nicht erkennbar, dass das Gebäude den Anforderungen der Bauherrin an den Hochwasserschutz nicht genügt.