55.2 Replik). 36.8 Die Beklagte bestreitet die Anwendbarkeit des Merkblatts 2007; dieses sei nicht Vertragsbestandteil (Rz. 108 Klageantwort, Rz. 160 und Rz. 239 Duplik). Jedenfalls aber sei es danach Sache des Auftraggebers, die Risiken mit Blick auf das konkrete Projekt zu analysieren und im Q-Lenkungsplan zu definieren (Rz. 87 ff., Rz. 93 Klageantwort). Die Checkliste richte sich an den Auftraggeber (Rz. 81, Rz. 106 ff. Klageantwort). 36.9 Die Parteien haben die Geltung des Merkblatts 2007 nicht konkret vereinbart. Das Merkblatt gehört zum SIA-Normenwerk (vgl. KB 29 S. 2).