38.2.3 Replik). Zudem bilde das Mandat «Projektleitung A.________-Neubau» (Vertragsbeilage 6 in KB 5) Bestandteil des Generalplanervertrags (vgl. Ziff. 5 Generalplanervertrag); danach unterstütze die Beklagte als Baumanagement-Expertin den Projektleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben und organisiere als Projektcoach das effiziente Zusammenwirken des Projektteams, das Projektcontrolling, die Qualitätskontrolle und das Risk-Management (Rz. 112 Replik). 36.2 Die Beklagte wirft der Klägerin vor, sie habe ungenügend substanziiert, welche Pflichten welches Vertrags die Beklagte genau verletzt habe (Rz. 15 ff.