15 zuordnen. Zur Beschaffung der Projektgrundlagen gehört auch das Erstellen nicht vorhandener Unterlagen als Projektierungsgrundlage. 35.6 Für das Modul 311 war die Beklagten gerade nicht zuständig, weder für das Vervollständigen der Unterlagen noch für das Erstellen nicht vorhandener Unterlagen, für die Baugrunduntersuchungen oder für das Erstellen des Nutzungs- und Sicherheitsplans.