14 chen Beschaffenheit von der vertraglich geschuldeten (Urteile des Bundesgerichts 4A_646/2016 vom 8. März 2017 E. 2.3; 4A_173/2014 vom 10. Juni 2014 E. 5.4). 35.4 Damit stellt sich die Frage, ob die Beklagte im Rahmen ihrer Planung auch die Abklärung des Hochwasserrisikos schuldete. Zunächst ist festzustellen, ob ein übereinstimmender wirklicher Parteiwille bestand.