Das erwähnte «Excel-Instrument» bzw. dessen Inhalt und das Projektpflichtenheft hat die Klägerin nicht eingereicht. Sie schliesst im Wesentlichen allein aus der Funktion der Beklagten auf eine Sorgfaltspflichtverletzung. Soweit die Klägerin den Anforderungen an die substanziierte Behauptung der Anspruchsgrundlagen nicht genügt, ist ihre Klage abzuweisen; im Detail ist darauf bei der Behandlung der einzelnen Vorwürfe einzugehen (sogleich E. 35 ff.).