Weitere wichtige, auch in den Einvernahmen erwähnte Unterlagen befinden sich nicht in den Akten: So hat H.________ (Leiter des Generalplanerteams für die Beklagte beim Bau des ANZ) ausgesagt, als Basis des Risk-Managements habe man ein «Instrument» auf der Basis von Excel verwendet, das von der Klägerin entwickelt worden sei und in welches das ganze Projektleitungssitzung-Team und übergeordnete Stellen sämtliche möglichen, denkbaren Risiken und – falls nötig – Massnahmen eingegeben habe (pag. 794 Zeilen 288 ff.). Weiter sagte H.________ aus, der Q-Lenkungsplan (vgl. zum Begriff unten E. 36.10) sei das Projektpflichtenheft (pag.