Grundsätzlich gilt hier, dass sich der Oberverantwortliche – in Abhängigkeit der eigenen Fachkenntnisse – umso eher auf die Arbeiten der einzelnen Beteiligten verlassen darf, je mehr Spezialkenntnisse gefragt sind. Das Projekt «Neubau ANZ» enthielt die zwei Teilprojekte Betrieb und Bau (vgl. Beilage 3 zum Generalplanervertrag [KB 6]). Die Gesamtverantwortung für ein Teilprojekt impliziert dabei nicht, dass ein Fehler eines Beteiligten des Teilprojekts stets dem Gesamtverantwortlichen zur Last gelegt werden könnte.