PQM-Plan, Projekthandbuch (Ziff. 320.07), gemeinsame Zuständigkeit mit Architekt, Bauingenieurin, Gebäudetechnikerin - Koordinieren der Planungsarbeiten (Ziff. 321.08) 31.7 Nicht zuständig war die Beklagte u.a. für folgende Aufgaben: - Optimieren Vorprojekt, Konkretisieren Projektidee (Ziff. 321.01); Zuständigkeit Architekt und Bauingenieurin - Ausarbeiten der Projektpläne (Ziff. 321.02); Zuständigkeit Architekt und Bauingenieurin - Abstimmen des Baus auf Nutzung und Betriebsprojekt (Ziff. 321.03); Zuständigkeit Architekt - Ergänzen des Nutzungs- und Sicherheitsplans (Ziff.