313.07) - Zusammenstellung baurechtlicher Grundlagen (Ziff. 316.01), gemeinsame Zuständigkeit mit der Gebäudetechnikerin 31.5 Nicht zuständig war die Beklagte u.a. für folgende Aufgaben: - Gesamtes Modul 311 (Projektgrundlagen Phase 3), namentlich: Vervollständigen der Unterlagen und Erstellen nicht vorhandener Unterlagen (Zuständigkeit Architekt, Gebäudetechnikerin) sowie Baugrunduntersuchungen (Zuständigkeit O.________ AG) - Erstellen des Nutzungs- und Sicherheitsplans (Ziff. 313.05); Zuständigkeit Bauingenieurin 31.6 Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt (Ziff.