Nach Ziff. 12 der Vertragsurkunde verpflichteten sich die Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin (Klägerin) als separate Schuldner: Jeder Auftragnehmer verpflichte sich nur zur Erfüllung der von ihm selber in Beilage 1 des Vertrags versprochenen Leistungen und es bestehe keine Solidarschuldnerschaft mit den anderen Auftragnehmern. 31.3 Die Parteien erklärten in Ziff. 5 des Vertrags folgende Unterlagen zu Vertragsbestandteilen: Mandat Projektleitung A.________-Neubau inkl. Beilagen, Bericht «Antrag A.________-Neubau» vom 19. Dezember 2000 und die SIA Norm V 112, Ausgabe